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Kurzantwort: „DER Tours“ ist die verbreitete Falschschreibung von DERTOUR. Die Marke gehört zur DERTOUR Group, einer Tochter der REWE Group mit Sitz in Köln und Frankfurt am Main, rund 15.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 5,7 Milliarden Euro. Eine Städtereise beim Veranstalter ist rechtlich eine Pauschalreise — daraus folgen Insolvenzschutz, Haftung für die Gesamtleistung und begrenzte Preisänderungen.
Wer nach „DER Tours Städtereisen“ sucht, meint fast immer denselben Anbieter: DERTOUR. Die Schreibweise mit Leerzeichen stammt aus der Zeit, als das Unternehmen als DER — Deutsches Reisebüro — firmierte.
Die Frage dahinter ist meist praktischer Natur: Lohnt sich eine Städtereise beim Veranstalter, oder bucht man Flug und Hotel besser selbst?
Wer hinter der Marke steht
Das Unternehmen wurde am 17. Oktober 1917 als Deutsches Reisebüro in Berlin gegründet und 1918 in Mitteleuropäisches Reisebüro umbenannt. Seit 2000 gehört es zur REWE Group. Die heutige DERTOUR Group hat ihren Sitz in Köln und Frankfurt am Main, beschäftigt rund 15.000 Menschen und erzielte einen Jahresumsatz von 5,7 Milliarden Euro.
Zur Gruppe gehören über 130 Gesellschaften in 16 europäischen Ländern und mehr als 2.100 Reisebüros. Unter dem Dach sitzen neben Dertour auch ITS Reisen, Meiers Weltreisen, Kuoni, Apollo und Hotelplan sowie die Hotelmarken Sentido, Calimera und Aldiana.
Für dich als Reisende bedeutet das vor allem eines: Der Anbieter ist groß genug, dass Insolvenzabsicherung, Servicewege und Reklamationsbearbeitung geregelt sind.
Pauschalreise statt Einzelbuchung

Sobald ein Veranstalter zwei Reiseleistungen zusammen verkauft, etwa Flug und Hotel oder Bahnfahrt und Hotel, entsteht rechtlich eine Pauschalreise nach § 651a BGB. Der Veranstalter haftet dann für die Reise als Ganzes.
Praktisch heißt das: Fällt der Hinflug aus, muss der Veranstalter eine Ersatzbeförderung organisieren. Ist das Hotel überbucht, muss er ein gleichwertiges besorgen. Bei erheblichen Mängeln kannst du den Reisepreis mindern. Bei getrennter Buchung von Flug und Hotel trägt jeder dieser Punkte allein bei dir.
Der Preis darf nachträglich nur unter engen Voraussetzungen steigen, und zwar höchstens um acht Prozent und nur bis 20 Tage vor Reisebeginn. Darüber hinaus hast du ein Rücktrittsrecht ohne Gebühr.
Der Sicherungsschein
Zu jeder Pauschalreise gehört der Nachweis der Insolvenzabsicherung. Er wird nach gesetzlichem Muster ausgestellt und nennt den Absicherer sowie die Haftungsgrenzen. Seit dem 1. November 2021 übernimmt der Deutsche Reisesicherungsfonds diese Aufgabe für Veranstalter ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz. Der Fonds baut bis Ende Oktober 2027 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro auf.
Kommt mit der Buchungsbestätigung kein Sicherungsschein, fehlt der Schutz. Bei den großen Veranstaltern liegt er dem Vorgang automatisch bei.
Anreise: Flug, Bahn oder Auto
Städtereisen im Veranstalterprogramm werden meist mit Flug angeboten, in Deutschland und den Nachbarländern häufig auch mit Bahnanreise. Der Unterschied ist größer, als der Preis vermuten lässt: Bei Zielen bis etwa 700 Kilometer ist die Bahn von Innenstadt zu Innenstadt oft schneller als der Flug samt Anfahrt, Sicherheitskontrolle und Transfer.
Wer mit dem eigenen Auto anreist, sollte die Parkkosten des Hotels vorher erfragen. In Innenstadtlagen von Amsterdam, Wien oder Zürich kosten sie pro Nacht so viel wie ein günstiges Zimmer am Stadtrand. Dazu kommen Umweltzonen, für die je nach Stadt eine Plakette oder eine Voranmeldung nötig ist.
Bausteine oder festes Paket
Große Veranstalter bieten Städtereisen in zwei Formen an. Beim festen Paket sind Termin, Hotel und Anreise vorgegeben; das ist meist der günstigere Weg. Beim frei zusammengestellten Angebot wählst du Abflughafen, Hotelkategorie, Zimmertyp und Aufenthaltsdauer selbst, zahlst dafür aber mehr.
Beide Varianten sind rechtlich Pauschalreisen, solange mindestens zwei Leistungen zusammen gekauft werden. Der Insolvenzschutz und die Haftung ändern sich also nicht dadurch, dass du selbst kombiniert hast.
Ein Sonderfall sind vermittelte Reiseleistungen, bei denen der Anbieter nur weiterreicht. Dann steht in den Unterlagen der Name eines anderen Veranstalters, und der ist dein Vertragspartner. Wer bei einer Reklamation den Falschen anschreibt, verliert Zeit.
Worauf du beim Vergleich achtest
Vergleiche nie den Katalogpreis mit dem Flugpreis allein. Rechne die Einzelbuchung vollständig durch: Flug inklusive Gepäck und Sitzplatz, Hotel mit Frühstück, Transfer vom Flughafen, dazu die städtische Übernachtungssteuer, die fast überall vor Ort anfällt.
Prüfe außerdem die Flugzeiten. Ein Angebot mit Ankunft spätabends und Rückflug frühmorgens verkürzt eine Vier-Tage-Reise auf zwei nutzbare Tage. Und sieh dir die Lage des Hotels auf der Karte an, nicht nur die Sternezahl.
Städtereisen außerhalb Europas
Bei Zielen wie New York, Dubai oder Marrakesch kommt zur Buchung die Einreise dazu. Für die USA brauchst du einen elektronischen Reisepass und eine Genehmigung über ESTA, die 21 US-Dollar kostet, zwei Jahre gilt und Aufenthalte von höchstens 90 Tagen erlaubt. Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden.
Der Veranstalter weist auf solche Vorgaben hin, verantwortlich für die Papiere bleibst du selbst. Fehlt die Genehmigung am Flughafen, ist das kein Reisemangel.
Ähnliches gilt für Großbritannien: Seit dem Brexit brauchen deutsche Staatsangehörige für die Einreise einen Reisepass, der Personalausweis reicht für touristische Besuche nicht mehr aus. Für Marokko, Ägypten und die Türkei gelten eigene Pass- und Visabestimmungen, die das Auswärtige Amt laufend aktualisiert.
Häufige Fragen
Ist die Buchung im Reisebüro teurer als online?
Nein. Veranstalterpreise sind für beide Wege gleich, weil der Katalogpreis gilt. Das Reisebüro erhält seine Provision vom Veranstalter.
Kann ich eine Städtereise stornieren?
Ja, jederzeit vor Reisebeginn. Der Veranstalter darf eine Entschädigung nach der im Vertrag genannten Staffel verlangen, die mit der Nähe zum Abreisetag steigt.
Was passiert bei Flugverspätung?
Neben der Haftung des Veranstalters greift die EU-Fluggastrechteverordnung mit Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro je nach Entfernung.
Quellen
- Wikipedia: DERTOUR Group
- BGB § 651a: Pauschalreisevertrag
- BGB § 651r: Insolvenzsicherung des Reiseveranstalters
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- Auswärtiges Amt: USA — Reise- und Sicherheitshinweise
Geschrieben von Isabel, Redaktion aromohola.de — sie schreibt hier über Reiseziele, Reisezeiten und Unterwegssein.




