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Kurzantwort: Auf der rund 50 Kilometer langen Küstenstraße SS163 zwischen Vietri sul Mare und Positano gilt laut ADAC ganzjährig von 6:30 bis 24 Uhr ein Fahrverbot für Wohnmobile, Wohnwagen und Fahrzeuge mit Anhänger. Unabhängig davon dürfen Fahrzeuge über 10,36 Meter Länge, 4 Meter Höhe oder 2,55 Meter Breite die Strecke grundsätzlich nicht befahren. Wer mit dem Wohnmobil anreist, braucht deshalb eine andere Strategie als die direkte Fahrt entlang der Küste.
Die Amalfiküste südlich von Neapel zählt zu den bekanntesten Küstenabschnitten Italiens und wurde 1997 als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt. Zwölf Orte reihen sich entlang der schmalen Küstenstraße, darunter Amalfi, Positano und Ravello.
Gerade weil die Strecke so schmal und kurvenreich ist, gelten für größere Fahrzeuge klare Einschränkungen, die Wohnmobilreisende vor der Anreise kennen sollten.
Wer diese Regeln erst am Ortseingang der Küstenstraße entdeckt, steht mit einem großen Fahrzeug schnell ohne Alternative da, denn Wendemöglichkeiten sind auf der schmalen Amalfitana selbst rar. Eine Planung vor Reisebeginn erspart deshalb sowohl Bußgelder als auch ein riskantes Rangiermanöver auf der engen Straße.
Zwölf Orte zwischen Vietri sul Mare und Positano
Die Amalfiküste erstreckt sich am Golf von Salerno, etwa 40 Kilometer südlich von Neapel, und umfasst die Orte Amalfi, Ravello, Atrani, Scala, Cetara, Furore, Conca dei Marini, Maiori, Minori, Vietri sul Mare, Praiano und Positano. Amalfi selbst mit seinem Dom aus dem Jahr 937 gilt als bekanntester Ort der Region und als Namensgeber der gesamten Küste. Die Orte reihen sich fast lückenlos an den Steilhängen der Küste auf, sodass die Straße zwischen ihnen kaum je durch offene Landschaft ohne Bebauung führt.

Warum Wohnmobile auf der SS163 grundsätzlich draußen bleiben
Für Wohnmobile, Wohnwagen sowie Fahrzeuge mit Anhänger gilt laut ADAC auf dem rund 50 Kilometer langen Abschnitt zwischen Vietri sul Mare und Positano ganzjährig ein Fahrverbot von 6:30 bis 24 Uhr in beide Richtungen – unabhängig von den tatsächlichen Fahrzeugmaßen. Grund ist die extrem schmale und kurvenreiche Streckenführung, auf der große Fahrzeuge den ohnehin dichten Verkehr zusätzlich ausbremsen würden. An vielen Streckenabschnitten reicht die Fahrbahn gerade für zwei normale Pkw nebeneinander, sodass ein zusätzliches Wohnmobil den Verkehr in beide Richtungen praktisch zum Stillstand bringen könnte.
Längen- und Breitengrenzen im Detail
Zusätzlich zum grundsätzlichen Wohnmobilverbot gilt für alle Fahrzeuge eine feste Obergrenze: Fahrzeuge mit mehr als 10,36 Metern Länge, über 4 Metern Höhe oder mehr als 2,55 Metern Breite dürfen die Amalfitana in keiner Richtung befahren. Diese Grenze betrifft auch größere Reisebusse und gilt unabhängig von der Jahreszeit. Kleinere Camper und Kastenwagen unterhalb dieser Maße fallen zwar nicht unter die Größengrenze, gelten aber wegen ihrer Bauart in der Regel trotzdem als Wohnmobil und unterliegen damit dem ganzjährigen Fahrverbot.
Saisonale Sperrzeiten für andere Fahrzeuge
Auch für Pkw gelten in den Sommermonaten zusätzliche Einschränkungen: Im Juni und Juli ist die Strecke samstags, sonntags und feiertags zwischen 10 und 18 Uhr gesperrt, im August und September täglich, im Oktober wieder nur an Wochenenden und Feiertagen. Ergänzend greift an geraden Kalendertagen ein Verkehrsdosiersystem nach End-Ziffer des Kennzeichens. Außerhalb dieser Zeitfenster und außerhalb der Sommermonate bleibt die Strecke für normale Pkw dagegen frei befahrbar, was die Nebensaison für Autoreisende deutlich entspannter macht als die Hauptreisezeit.
Wie Wohnmobilreisende die Küste trotzdem erleben
Weil eine direkte Durchfahrt mit dem Wohnmobil nicht erlaubt ist, stellen viele Reisende ihr Fahrzeug auf einem Stellplatz außerhalb der eigentlichen Küstenstraße ab, etwa in Salerno, Sorrent oder im Hinterland, und nutzen für die Küste selbst Linienbusse, Fähren oder organisierte Ausflüge. Diese Kombination erlaubt es, die Aussicht auf die Steilküste zu genießen, ohne selbst am Steuer eines großen Fahrzeugs auf der engen Strecke zu stehen. Fährverbindungen von Salerno oder Sorrent nach Amalfi und Positano verkehren in der Hauptsaison mehrmals täglich und bieten zusätzlich einen Blick auf die Steilküste vom Wasser aus, der von der Straße aus in dieser Form nicht möglich ist.
Bußgelder und Kontrollen
Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit Bußgeldern ab mindestens 100 Euro geahndet. Kontrollen finden vor allem an den beiden Zufahrten der gesperrten Strecke statt, sodass ein spontanes Umfahren des Verbots über die Amalfitana selbst in der Praxis kaum möglich ist. Ein Umkehren mitten auf der Strecke ist wegen der Enge zudem kaum machbar, was ein Wohnmobil bei einer Kontrolle vor Ort ohnehin in eine ausweglose Situation bringen würde.
Stellplätze im Hinterland als Alternative
Statt eines Stellplatzes direkt an der Küste wählen viele Wohnmobilreisende eine Basis im Hinterland, etwa in der Ebene um Salerno oder auf der Halbinsel von Sorrent, die beide über größere Stellplatzangebote verfügen. Von dort aus verkehren regelmäßige Buslinien und Fähren entlang der Küste, sodass sich einzelne Orte wie Amalfi oder Positano tagesweise besuchen lassen, ohne das Wohnmobil überhaupt auf die SS163 zu bringen. Manche Stellplatzbetreiber im Hinterland bieten zusätzlich organisierte Tagestouren mit Kleinbussen an, die gezielt auf Reisende mit eigenem großen Fahrzeug zugeschnitten sind.
Anreise über die Autobahn
Die Anreise aus Norditalien erfolgt in der Regel über die Autobahn A3 bis Salerno oder Castellammare di Stabia, von wo aus die Zufahrt zur Amalfiküste beginnt. Wer die geltenden Sperrzeiten und Fahrzeuggrenzen bereits bei der Routenplanung berücksichtigt, kann die Fahrt so timen, dass die letzten Kilometer bis zum gewählten Stellplatz außerhalb der Verbotszone liegen.
Warum die Regeln überhaupt gelten
Die Amalfitana ist stellenweise so schmal, dass zwei entgegenkommende Reisebusse nur mit vorsichtigem Rangieren aneinander vorbeikommen. Laut ADAC dienen die Fahrverbote und das Verkehrsdosiersystem an geraden und ungeraden Kalendertagen dazu, den Verkehr in den besonders nachgefragten Sommermonaten auf ein Maß zu begrenzen, das die schmale Straße überhaupt aufnehmen kann. Für große Fahrzeuge wie Wohnmobile gilt das Verbot deshalb unabhängig von Wochentag oder Saison.
Quellen
Geschrieben von Isabel, Redaktion aromohola.de — sie schreibt hier über Reiseziele, Reisezeiten und Unterwegssein.







