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Kurzantwort: Den größten Preisunterschied macht der Reisezeitraum, nicht das Portal. Bei Pauschalreisen gilt zusätzlich: Die Anzahlung liegt in der Regel bei höchstens 20 Prozent, eine Preiserhöhung über 8 Prozent darf der Veranstalter nicht einseitig durchsetzen, und der Sicherungsschein muss dir bei der Buchung vorliegen.
Beim Urlaub geht es meist um vierstellige Beträge. Entsprechend groß ist der Unterschied zwischen einer klugen und einer schnellen Buchung.
Der deutsche Gesetzgeber hat für Pauschalreisen eine Reihe von Schutzregeln geschaffen. Wer sie kennt, spart nicht nur Geld, sondern vermeidet auch Ärger.
Hier stehen die Hebel für einen günstigen Preis, die gesetzlichen Grenzen bei Anzahlung und Preiserhöhung und die Kosten, die im ersten Schritt nicht auftauchen.
Wo der Preis wirklich entsteht
Schulferien treiben die Preise. Dieselbe Woche im selben Hotel kostet zwei Wochen später oft mehrere hundert Euro weniger.
In Deutschland sind die Ferientermine der Bundesländer gestaffelt. Wer in ein Bundesland mit späten Sommerferien schaut, findet in dessen Randwochen günstigere Angebote.
Bei Fernreisen entscheidet zusätzlich die Regenzeit. Ein günstiger Preis im September für Südostasien hat einen Grund, der auf dem Wetterbericht steht.
Kurzfristige Restplätze sind bei Pauschalreisen ein echter Hebel. Der Veranstalter hat Kontingente eingekauft und gibt sie kurz vor Abflug ab.
Urlaub günstig buchen: der Vergleich
Prüfe mindestens zwei Portale und zusätzlich die Seite des Veranstalters. Die Bestände unterscheiden sich, weil nicht jeder Anbieter jedes Kontingent führt.
Achte auf die Verpflegungsart. Zwischen Frühstück und All-inclusive liegt bei zwei Wochen schnell der Preis eines Fluges.
Die Zimmerkategorie ist der zweite Hebel. Ein Zimmer zur Landseite kostet regelmäßig deutlich weniger als dasselbe Zimmer mit Meerblick.
Rechne die Anreise zum Abflughafen mit. Ein günstigerer Flug ab einem entfernten Flughafen frisst den Vorteil über Bahnticket und Parkgebühren wieder auf.
Schau auf die Flugzeiten, bevor du auf den Preis schaust. Ankunft um drei Uhr nachts bedeutet meist eine zusätzliche Hotelnacht, weil das Zimmer erst am Nachmittag frei wird.
Bewertungen liest du am besten von hinten. Die neuesten Einträge zeigen den aktuellen Zustand, ältere beschreiben ein Hotel, das inzwischen renoviert oder heruntergewirtschaftet sein kann.
Anzahlung und Preiserhöhung: die Grenzen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Dezember 2014 entschieden, dass Reiseveranstalter in der Regel höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen dürfen. Das Aktenzeichen lautet X ZR 85/12.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Vertrag sie ausdrücklich vorsieht. Erlaubt sind laut § 651f BGB nur drei Gründe: höhere Beförderungskosten, höhere Steuern und Abgaben oder geänderte Wechselkurse.
Die Erhöhung muss dich spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erreichen. Später ist sie unwirksam.
Übersteigt die Erhöhung 8 Prozent des Reisepreises, darf der Veranstalter sie nach § 651g BGB nicht einseitig durchsetzen. Er muss sie dir anbieten, und du kannst stattdessen zurücktreten.
Der Sicherungsschein
Bei Pauschalreisen muss dein Geld gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein. Den Nachweis liefert der Sicherungsschein.
Du bekommst ihn mit oder kurz nach der Buchungsbestätigung. Fehlt er, ist das ein Grund zur Nachfrage und im Zweifel zum Rücktritt.
Seit dem 1. November 2021 übernimmt in Deutschland der Deutsche Reisesicherungsfonds die Absicherung der großen Veranstalter. Kleinere Anbieter sichern über Versicherer ab.
Im Insolvenzfall werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Bei einer Insolvenz während der Reise kommen Rückreise und notwendige Übernachtungen dazu.
Die Kosten, die später kommen
Kurtaxe und Ortsbeiträge werden fast immer vor Ort bezahlt. In vielen Urlaubsregionen summieren sie sich über zwei Wochen spürbar.
Transfers vom Flughafen sind bei günstigen Angeboten selten enthalten. Ein Taxi kostet je nach Ziel ein Vielfaches des Veranstaltertransfers.
Zahlungsgebühren fallen bei Kreditkarte und Sofortüberweisung unterschiedlich aus. Der Unterschied liegt oft im zweistelligen Bereich.
Rechne Auslandskrankenversicherung und Reiserücktritt separat. Beide sind sinnvoll, tauchen aber im Reisepreis nicht auf.
Stornieren und umbuchen
Bei Pauschalreisen kannst du jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter darf dafür eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Staffel steht in den Reisebedingungen und steigt, je näher der Abreisetag rückt. Für Stornierungen bis 30 Tage vor Reisebeginn hat der Bundesgerichtshof die Pauschale auf die Höhe der Anzahlung begrenzt.
Umbuchungen sind keine Stornierungen, kosten aber häufig eine Gebühr. Frag vor der Buchung, ob und zu welchen Kosten eine Umbuchung möglich ist.
Bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort, etwa einer Naturkatastrophe, entfällt die Entschädigung. Der Maßstab dafür ist streng und nicht jedes Ärgernis zählt.
Melde Mängel vor Ort sofort der Reiseleitung. Ohne Anzeige des Mangels ist eine spätere Minderung des Reisepreises kaum durchzusetzen.
Dokumentiere alles mit Fotos und Uhrzeit. Ein Protokoll der Reiseleitung mit Unterschrift ist die beste Grundlage für die Reklamation nach der Rückkehr.
Häufige Fragen
Wann ist Urlaub am günstigsten?
Außerhalb der Schulferien und außerhalb der Hauptsaison der Zielregion. Der Zeitraum wirkt stärker als jeder Buchungstrick.
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
In der Regel höchstens 20 Prozent des Reisepreises, so der Bundesgerichtshof im Urteil X ZR 85/12.
Darf der Veranstalter den Preis erhöhen?
Nur wenn der Vertrag es vorsieht und nur aus den drei in § 651f BGB genannten Gründen. Die Mitteilung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn kommen.
Was passiert bei einer Erhöhung über 8 Prozent?
Der Veranstalter darf sie nicht einseitig durchsetzen. Du kannst annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
Was ist ein Sicherungsschein?
Der Nachweis, dass dein Geld gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert ist. Er gehört zur Buchungsbestätigung.
Lohnt sich Last Minute?
Bei Pauschalreisen häufig, weil Restplätze abgegeben werden. In den Schulferien bleibt der Effekt meist aus.
Quellen
- § 651f BGB Preiserhöhung – Gesetze im Internet
- § 651g BGB Erhebliche Vertragsänderungen – Gesetze im Internet
- Pauschalreise – Verbraucherzentrale Bundesverband
- Pauschalreise – Wikipedia
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Geschrieben von Lena, Redaktion aromohola.de — sie schreibt hier über Reisen, Düfte und Entspannung.







